ZeptoSolar ist jetzt Mitglied bei Creditreform – ein starkes Zeichen für geprüfte Bonität, wirtschaftliche Stabilität und maximale Sicherheit für unsere Kunden. Erfahren Sie, was das für Ihre PV-Projekte bedeutet!
Größere Solarmodule endlich ohne bürokratische Hürden? Die neue 3-Quadratmeter-Regelung vereinfacht die Montage moderner PV-Module erheblich – und spart Zeit, Geld und Nerven. Erfahren Sie, was sich 2024 ändert, wo die Regelung schon gilt und wie Sie davon profitieren können.
In Bad Neustadt an der Saale durften wir eine neue Photovoltaikanlage installieren – mit hochmodernen Aiko Glas-Glas-Modulen der neuesten Generation und einem FoxESS Hybridwechselrichter mit Speicherlösung . Ein weiterer Schritt in Richtung nachhaltiger Energie – realisiert von ZeptoSolar.
Ihr Wechselrichter ist in die Jahre gekommen, doch die PV-Module funktionieren noch einwandfrei? Dann lohnt sich ein gezielter Tausch. Erfahren Sie, welche technischen Punkte Sie dabei beachten sollten, wie sich der Austausch auf Ihre EEG-Vergütung auswirkt – und wie Sie Ihre Anlage zukunftssicher machen können.
Darf künftig nur noch ein Dachdecker Ihre Solaranlage aufs Dach bringen? Der Vorschlag, die Photovoltaik-Montage dem Dachdeckerhandwerk zuzuordnen , sorgt aktuell für hitzige Diskussionen. Was sich für Solarteure, Elektrofirmen – und vor allem für Sie als Kundin oder Kunde ändern könnte, lesen Sie hier.
*Gilt nur für Privatkunden bei einer maximalen Anlagenleistung von 30kWp und dem eigenen Betrieb der Anlage.
Auszug aus § 12 Abs. 3 UStG
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1.die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.